Rostock, Deutschland Reviewed About 1 month
dauerhaftes Falschparken
Ein Roller der Marke Voi behindert den Zugang zur Ampel. Es liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 4 eKFV vor: Das Fahrzeug blockiert den Gehweg teilweise, so dass er für Personen mit Sehbehinderung (Blindenstock-Nutzung) und Rollstuhlfahrer nur noch in einer Weise genutzt werden kann, die eine erhebliche Stolpergefahr und Orientierungsverlust bedeutet.