Rostock, Deutschland In_process 11 days

bauliche Gefahrenstelle

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich eine erhebliche Gefahrenstelle im öffentlichen Straßenraum der Tychsenstraße an. Die Fahrbahn der Tychsenstraße befindet sich nach meiner Wahrnehmung in einem deutlich mangelhaften und teilweise gefährlichen Zustand. Es bestehen zahlreiche starke Schlaglöcher, ausgefahrene Bereiche, erhebliche Unebenheiten, Vertiefungen und Kantenbildungen in der Fahrbahnoberfläche. Die Straße wirkt abschnittsweise nicht mehr ordnungsgemäß eben und verkehrssicher befahrbar. Bei der Tychsenstraße handelt es sich um eine öffentliche Straße, auf der mit 30 km/h gefahren wird. Die Straße wird regelmäßig von Pkw, Lieferfahrzeugen, Anwohnern, Besuchern, Radfahrern und auch Kindern genutzt. Gerade bei einer öffentlichen Tempo-30-Straße muss die Fahrbahn so beschaffen sein, dass sie bei normaler und zulässiger Nutzung sicher befahren werden kann. Dies ist aus meiner Sicht derzeit nicht mehr gewährleistet. Die vorhandenen Schlaglöcher und Unebenheiten führen dazu, dass Fahrzeuge ausweichen, abbremsen oder ruckartig über beschädigte Stellen fahren müssen. Hierdurch entstehen gefährliche Situationen im fließenden Verkehr. Besonders problematisch ist, dass Autofahrer bei Gegenverkehr, parkenden Fahrzeugen oder Radfahrern nicht immer gefahrlos ausweichen können. Dadurch besteht die Gefahr von Beinahe-Zusammenstößen, abrupten Bremsmanövern und gefährlichen Ausweichbewegungen. Besonders gefährdet sind Fahrradfahrer. Für Radfahrer können Schlaglöcher, Absätze, Kanten und unebene Fahrbahnbereiche deutlich gefährlicher sein als für Pkw. Schon einzelne tiefe oder scharfkantige Unebenheiten können dazu führen, dass ein Fahrradreifen hängen bleibt, das Rad verspringt oder der Fahrer stürzt. Bei Dunkelheit, Regen, Pfützenbildung oder schlechter Sicht verschärft sich diese Gefahr erheblich, da Schlaglöcher teilweise erst spät oder gar nicht erkennbar sind. Auch für Fahrzeuge besteht eine erhebliche Gefahr. Durch die Schlaglöcher und Unebenheiten können Reifen, Felgen, Achsen, Stoßdämpfer und Fahrwerk beschädigt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge beim Durchfahren tiefer Löcher oder beim Ausweichen in den Gegenverkehr oder in Richtung parkender Fahrzeuge geraten. Aus meiner Sicht handelt es sich daher nicht mehr um bloße optische Mängel oder normale altersbedingte Gebrauchsspuren einer Straße, sondern um einen Zustand, der die Verkehrssicherheit konkret beeinträchtigt. Die Stadt bzw. der zuständige Straßenbaulastträger ist verpflichtet, öffentliche Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Nach § 11 StrWG M-V umfasst die Straßenbaulast den Bau und die Unterhaltung der Straßen; wenn ein nicht verkehrssicherer Zustand nicht beseitigt werden kann, ist zumindest auf diesen Zustand hinzuweisen. Für Gemeindestraßen sind nach § 14 StrWG M-V die Gemeinden Träger der Straßenbaulast. Darüber hinaus können die Straßenverkehrsbehörden nach § 45 Abs. 1 StVO die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Gefahren für Verkehrsteilnehmer bestehen und kurzfristige Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Ich bitte daher um kurzfristige Prüfung vor Ort und um unverzügliche Sicherung bzw. Instandsetzung der betroffenen Fahrbahnbereiche in der Tychsenstraße. Insbesondere bitte ich um Prüfung folgender Punkte: 1. ob die Schlaglöcher und Fahrbahnunebenheiten noch mit der Verkehrssicherheit einer öffentlichen Tempo-30-Straße vereinbar sind, 2. ob für Autos, Fahrräder und andere Verkehrsteilnehmer eine konkrete Unfall- oder Sturzgefahr besteht, 3. ob kurzfristig Warnbeschilderung, Absperrungen, Markierungen oder Geschwindigkeits-/Verkehrsbeschränkungen erforderlich sind, 4. ob einzelne besonders gefährliche Schlaglöcher sofort provisorisch geschlossen werden müssen, 5. ob eine dauerhafte Instandsetzung der Fahrbahn erforderlich ist, 6. ob durch die Unebenheiten die ordnungsgemäße Entwässerung beeinträchtigt wird und sich bei Regen zusätzliche Gefahren durch Pfützenbildung ergeben, 7. ob die Straße noch den anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich Ebenheit, Griffigkeit, Entwässerung und sicherer Befahrbarkeit entspricht. Ich bitte ausdrücklich darum, diese Mitteilung als Gefahrenanzeige zu behandeln. Wegen der Gefährdung von Autofahrern und insbesondere Fahrradfahrern bitte ich um eine zeitnahe Rückmeldung, welche Maßnahmen zur Sicherung und Instandsetzung der Tychsenstraße veranlasst werden.