Rostock, Deutschland In_process About 1 month
Beleuchtung schadhaft
Laternenkopf ist völlig eingewachsen. Der Verkehrssicherungspflicht wird nicht nachgekommen. § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V), Falls der Bewuchs von einem Privatgrundstück ragt, liegt ein Verstoß gegen § 28 Abs. 2 StrWG M-V vor. Das Verbot des radikalen Rückschnitts nach § 39 Abs. 5 BNatSchG greift hier nicht. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BNatSchG sind Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dringend erforderlich sind, ganzjährig zulässig.
