Rostock, Deutschland In_process 3 months
bauliche Gefahrenstelle
Betreff: Gefahrenstelle Gehweg/Grundstückszufahrt (Schulweg Goethegymnasium) – Goethestraße, Denkmalbereich, Instandsetzung erforderlich Im Bereich der Grundstückszufahrt/Gehwegüberfahrt an der Goethestraße (öffentlicher Gehweg unmittelbar vor der Zufahrt) besteht eine erhebliche Schadstelle mit stark ausgebrochener, abgesackter und unebener Oberfläche. Der Zustand ist derart mangelhaft, dass bei der Ein- und Ausfahrt eine Beschädigung von Fahrzeugen (insb. Reifen/Fahrwerk/Unterboden) zu befürchten ist. Gleichzeitig stellt der angrenzende Gehweg aufgrund von Kanten, Vertiefungen und losem/ausgebrochenem Material eine konkrete Stolper- und Sturzgefahr dar. Der Gehweg dient als Schulweg zum Goethegymnasium; damit sind regelmäßig Kinder betroffen. Vor diesem Hintergrund wird um unverzügliche Verkehrssicherungsmaßnahmen (Sicherung/Absperrung und ggf. Warnhinweise) sowie um zeitnahe fachgerechte Instandsetzung gebeten. Die Pflicht zur Unterhaltung verkehrssicherer Straßen ergibt sich aus der Straßenbaulast (§ 11 Abs. 1 StrWG M‑V; Hinweis-/Warnpflicht bei nicht verkehrssicherem Zustand). Ergänzend kann die Straßenbaubehörde Gefahrzeichen anbringen, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch den Zustand der Straße gefährdet ist (§ 45 Abs. 3 Satz 3 StVO). Die Goethestraße liegt im Denkmalbereich „Steintor‑Vorstadt“; geschützt sind u. a. Frei- und Verkehrsflächen/Beläge (historische Pflaster-/Gehwegmaterialien). Maßnahmen am Schutzgegenstand sind genehmigungspflichtig (§ 4 Abs. 2 Denkmalbereichsverordnung Steintor‑Vorstadt). Ich bitte daher um Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde und um denkmalverträgliche Wiederherstellung. Bitte um Ortstermin/Prüfung, Zuordnung der Zuständigkeit (Stadt/Anlieger) und Mitteilung eines konkreten Zeitplans.
