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Altfahrzeug/Schrottfahrrad

Mein Geschäft, mit der Adresse Friedrich-Franz-Straße 1,liegt am Kirchenplatz Warnemünde zwischen der Bäckerei Sparre und der Gaststätte Captain Bligh. > > Ich besitze eine Erlaubnis zur Sondernutzung der Flächen vor meinem Lokal. > > Zu Fahrradständern, die sich ebenfalls auf der Fläche zwischen Gehweg und Fahrbahn befinden, habe ich mit meiner Bestuhlung einen Abstand von 50cm einzuhalten. > > Jedoch wird seit einiger Zeit mein Geschäftsbetrieb gestört. > > Am Ständer zwischen meinem Lokal und der > > Gaststätte Captain Bligh wurde ein Fahrrad so abgestellt, dass es sich Besitzstörend und Nutzungsstörend auf meinen Geschäftsbetrieb auswirkt. Eine platzsparende Abstellung ist hier nicht erfolgt, da Teile des Rades 85cm bis unter meinen daneben befindlichen Tisch ragen. > > Mir geht dadurch Sitzplatz und Umsatz verloren. > > Ein verschieben des Fahrrads wird durch das Anbringen mehrerer Schlösser verhindert