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Schrottfahrräder
Ich vermute, bei der Beantwortung des Anliegens: Meldung #23983-2024, von mir am 9.9.2024 gemeldet, ist etwas verwechselt worden. "Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). . . . ." Vielleicht könnten Sie noch einmal nachschauen. Danke.