Köln / Cologne, Deutschland Open 10 months
Kölner Grün
Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf die aktuelle Situation der Durchgangsstraße zwischen "Stöckheimer Weg" und "Auweiler Weg" in 50829 Köln (https://onthegomap.com/s/6lcham6n), die auf einer Länge von 600 m durch ein Naturschutzgebiet verläuft und ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird, möchte ich auf folgende rechtliche Aspekte und Handlungsnotwendigkeiten hinweisen: Die derzeitige Situation, in der die ursprünglich 3,5 m breite geteerte Straße durch Bewuchs auf beiden Seiten auf eine nutzbare Breite von lediglich 1,5 m reduziert wurde, entspricht nicht den Anforderungen an eine sichere und zweckgemäße Nutzung des Verkehrsweges. Obwohl sich die Straße in einem Naturschutzgebiet befindet, entbindet dies den zuständigen Träger der Straßenbaulast nicht von seiner Pflicht zur angemessenen Instandhaltung. Vielmehr ist gemäß § 17 StrWG NRW die Entfernung von Verunreinigungen und Hindernissen, zu denen auch übermäßiger Bewuchs gezählt werden kann, Teil der Straßenreinigungspflicht. Die Verkehrssicherungspflicht, die sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht des BGB ableitet, verlangt zudem, dass Gefahrenquellen für die Nutzer der Straße beseitigt werden. Die starke Einengung des Weges stellt insbesondere für Radfahrer eine erhebliche Gefährdung dar. Ich bitte Sie daher dringend, zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten, um den genannten Abschnitt in ihrer vollen Breite von 3,5 m wiederherzustellen und somit die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten.
