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Schrott-Kfz

Im Wilensteinweg vor Haus 15 steht seit 28.09.2024 ein Wohnanhänger länger als 14 Tage, ohne bewegt zu werden. Da dieser nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist verstößt der Wohnwagen gegen Paragraph 12 Abs. 3b der StVO. Da die Stützen dauerhaft abgesenkt sind ist der Anhänger nicht gemeingebräuchlich.