Köln / Cologne, Deutschland Open About 1 year
Kölner Grün
Heute (12.8.) sind die Stäucher im Beet gegenüber Hausnummer 60/62 erheblich zurückgeschnitten worden - um etwa 2/3. Das ist insofern verwunderlich, da das Naturschutzgesetz einen Rückschnitt bis Oktober untersagt. Es handelte sich hierbei definitiv nicht um einen Form-oder Pflegeschnitt! Aspekte der Verkehrssicherungpflicht können aufgrund der Lage der Sträucher zumindest kein Grund sein. Daher die Frage: gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht für die Stadt (oder die durch sie beauftragten Dienstleister)? Oder gibt es für den Zeitpunkt des Rückschnitts vielleicht einen anderen triftigen Grund? Vielen Dank.
